Kleines Mietbad Modernisieren: Wandpaneele Statt Fliesen, Vinyl Statt Abriss
Ein letzter Punkt ist das Mietrecht selbst: Seit einer Gesetzesänderung sind sogenannte „Schönheitsreparaturen" nur noch dann wirksam, wenn sie im Vertrag klar vereinbart sind und die Wohnung nicht unrenoviert übergeben wurde. Ist die Wohnung unrenoviert übergeben, können Sie jede Klausel ignorieren, die Ihnen den Anstrich beim Auszug vorschreibt. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau – und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor dem Streichen beim Vermieter nach. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können sich über eine wohnliche Atmosphäre freuen, ohne später Ärger zu riskieren.
Was ist beim Zuschnitt der Rückwand wirklich wichtig? Messen Sie die Wand dreimal aus: oben, in der Mitte und unten – denn gerade in Altbauten sind die Wände selten exakt gerade. Übertragen Sie die Maße mit einer Wasserwaage und einem Bleistift auf die Rückseite des Materials. Für Steckdosen und Anschlüsse zeichnen Sie die Positionen ein und schneiden Sie mit einer Stichsäge (feines Sägeblatt, von der Vorderseite) oder einer Lochsäge für runde Aussparungen. Bei ESG-Glas müssen Sie die Ausschnitte beim Hersteller in Auftrag geben – selbst bohren oder schneiden ist nicht möglich, da das Glas sonst spröde wird oder bricht.
Ein weiterer Stolperstein ist die Stoßkante: Wenn Sie eine nahtlose Optik wünschen, aber die Rückwand in zwei Teilen geliefert wird, müssen die Kanten exakt auf Gehrung geschnitten werden. Bei Alu-Dibond entsteht sonst eine sichtbare Fuge, die später Staub anzieht. Setzen Sie hier auf eine professionelle CNC-Fräsung oder wählen Sie eine durchgehende Platte, falls das Maß verfügbar ist.
Beim Bodenbelag heißt die Devise: Vinyl statt Fliesen. Klicken Sie Vinylboden mit einer feuchtraumgeeigneten Trägerplatte einfach auf den alten Fliesenboden. Unebenheiten gleichen Sie vorher mit einer dünnen Ausgleichsmasse aus, die speziell für Fliesenuntergründe geeignet ist. Achten Sie darauf, dass der Vinylboden eine rutschhemmende Oberfläche hat – im Bad ist das Pflicht, nicht Kür. Schneiden Sie den Boden mit einem Cutter oder einer Stichsäge, und lassen Sie an den Rändern eine Dehnungsfuge von fünf bis zehn Millimetern. Diese Fuge verdecken Sie mit einem Übergangsprofil, das Sie nur mit Silikon fixieren – so lässt sich der Boden am Ende leicht wieder herausnehmen. Ein häufiger Fehler ist, den Vinylboden festzukleben oder mit zu viel Silikon zu arbeiten. Dann wird der Rückbau zur Geduldsprobe und die Fliesen darunter können beschädigt werden.
Zum Kleben eignet sich ein neutral vernetzender Silikonkleber oder ein Montagekleber für Paneele. Tragen Sie den Kleber in Schlangenlinien auf der Rückseite auf, mit einem Abstand von ca. 10 cm zwischen den Linien. Drücken Sie die Platte gleichmäßig an die Wand und fixieren Sie sie für mindestens 24 Stunden mit Stützlatten oder Keilen. Achten Sie darauf, dass die Wand fettfrei, trocken und tragfähig ist – bei Fliesen oder Raufaser tapezierten Flächen grundieren Sie vorher mit einem Haftvermittler.
Nach dem Aushärten des Klebers entfernen Sie die Schutzfolie von der Vorderseite. Bei Glas empfiehlt sich eine sofortige Kontrolle auf Risse oder Kantenabplatzungen, da diese nicht mehr reklamiert werden können. Für die Zukunft gilt: Reinigen Sie die Rückwand nur mit milden Mitteln, keine scheuernden Schwämme oder aggressive Reiniger – das gilt besonders für HPL, dessen Oberfläche empfindlicher ist als Glas.
Ein häufiger Fehler ist die falsche Wahl der Stofflänge. Hängt der Raumteiler bis zum Boden, sammelt sich Staub und der Boden wird beim Staubsaugen ständig vom Stoff gestreift. Lassen Sie daher etwa zwei Zentimeter Abstand zum Boden oder schneiden Sie den Stoff exakt auf die gewünschte Länge. Achten Sie auch darauf, die Kanten der Stoffbahnen zu versäubern, damit sie nicht ausfransen. Wenn Sie mehrere Bahnen verwenden, sollten Sie diese überlappen lassen, anstatt sie exakt aneinandenzusetzen – das verhindert unschöne Lücken, durch die man hindurchschauen könnte.
Wer in eine Mietwohnung zieht, steht oft vor kahlen Wänden. Der Anstrich ist mehr als nur Dekoration – er entscheidet mit, ob die Kaution zurückkommt. Bevor Sie den Pinsel schwingen, klären Sie zwei Dinge: Was sagt der Mietvertrag, und was steht im Gesetz? In vielen Fällen ist die Wohnung „besenrein" übergeben, und der Vermieter hat kein Recht, auf einen frischen Anstrich zu bestehen. Anders sieht es aus, wenn Sie selbst starke Farbakzente gesetzt haben. Dann sind Sie in der Pflicht, die Wände in einem neutralen Zustand zu hinterlassen.
Die Anbringung an der Wand erfordert besondere Sorgfalt. Viele Klebelösungen hinterlassen Rückstände, wenn Sie sie entfernen. Verwenden Sie daher spezielle Klebebänder für schwere Gegenstände, die sich rückstandsfrei lösen lassen, oder nutzen Sie Saugnäpfe mit Metallhaken, wenn die Wand glatt ist. Ein weiterer Trick ist das Spannen eines dünnen Stahlseils von Wand zu Wand, das Sie mit Spannschlössern straffen – daran lassen sich die Stoffe mit Ringösen oder Clipsen befestigen. Diese Methode eignet sich besonders für hohe Räume, da sie eine schwebende Optik erzeugt.